Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Erstvertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Ergänzend dazu bestehen gesonderte Vertragsbedingungen für den Abschluss von Softwarepflegeverträgen.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsschluss

Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von JW Software zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch JW Software.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
2.2 JW Software ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
2.3 JW Software ist berechtigt, mit der Durchführung der Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.

3. Leistungsverzögerung

3.1 Wird JW Software an der rechtzeitigen vertragsgemäßen Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen Leistungserbringung durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Lieferstörungen beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
3.2 Wird JW Software die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 3.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird JW Software von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei.
3.3 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen, wenn JW Software sich in Verzug befindet, der Kunde JW Software schriftlich und unter Androhung des Rücktritts bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist gesetzt und JW Software nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet sich JW Software mit der Lieferung eines Teils der Produkte in Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist JW Software berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Zurückbehaltung und Aufrechnung

4.1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von JW Software nur berechtigt, wenn JW Software die Forderung anerkannt hat.
4.2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist JW Software berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Produkte bleiben Eigentum von JW Software bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
5.2 Der Kunde darf Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung von JW Software veräußern, vermieten, verpachten oder sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum von JW Software sind. Insbesondere ist der Kunde nicht zu Sicherungsübereignung und Verpfändung der Produkte berechtigt.
5.3 Der Kunde hat JW Software den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und JW Software in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Preise verstehen sich ab JW Software-Lager. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Installation werden gesondert berechnet.
6.3 Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig, soweit nicht im Einzelfalle Abweichendes vereinbart ist.
6.4 Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit sie bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.
6.5 Nicht im Vertrag enthaltene Zusatzleistungen und Leistungen, für die im Vertrag keine Vergütung ausgewiesen ist, werden von JW Software zu den am Tag der Bestellung jeweils gültigen Preislisten berechnet.
6.6 Gerät der Besteller mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so schuldet er ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung bzw. dem Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7. Mitwirkung des Kunden

7.1. Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung ist JW Software nur möglich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Neben der eventuell erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes und der Organisationsabnahme wird der Kunde JW Software unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch JW Software erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:
fachkundiges Personal zur Verfügung stellen, das in der Lage ist, die Programme einzusetzen und sachgemäß zu bedienen;
Testdaten liefern, die kompatibel zum Industriestandard sind und die geeignet sind, eine zügige Programmabnahme zu ermöglichen;
sein Datenverarbeitungssystem für Testzwecke zur Verfügung stellen.
7.2 Ein etwaiger Mehraufwand, der JW Software dadurch entsteht, dass Angaben nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig gemacht werden, geht zu Lasten des Kunden.
7.3 Befindet sich der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug, so kann JW Software ihm schriftlich und unter Androhung der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzen. Bei fruchtlosem Fristenablauf kann dem Kunden gekündigt werden. Die bis dahin von JW Software erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

8. Abnahme

Alle Leistungen von JW Software gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich angenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung als abgenommen, es sei denn, dass zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

9. Gewährleistung

9.1 Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort erkennbare Mängel nur innerhalb 8 Tagen nach Erbringung der Leistung beanstanden. Sämtliche Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate.
9.2 Bei berechtigter Beanstandung behebt JW Software die Mängel nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. JW Software behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung, oder, falls die Zwischenlösung keine im Wesentlichen vertragsgemäße Nutzung der Produkte ermöglicht, kann der Kunde JW Software eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.3 Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, dass der Anwender oder von JW Software nicht beauftragte Dritte Änderungen vorgenommen haben.

10. Schutzrechte

JW Software übernimmt die Haftung, dass die Produkte als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter sind. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, wird JW Software nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Produkt kostenlos entsprechend ändern, es durch ein schutzrechtfreies ersetzen oder - wenn diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand durchführbar sind - es ohne weitere Kosten für den Kunden zurücknehmen. JW Software übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

11. Haftung von JW Software

Über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet JW Software gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung, oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Die Haftung für den Verlust eventuell verlorener Daten ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht entsprechend den Hinweisen von JW Software bzw. im üblichen Umfang Datensicherung betrieben hat.

12. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei JW Software oder den mit ihrer verbundenen Unternehmen verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg.

II. Bestimmungen für Hardware

1. Aufstellung, Übergabe, Leistungsumfang

Der Kunde wird entsprechend den Vorschriften des Herstellers bzw. Lieferanten Leerrohre, Leitungsnetze sowie die zur Aufstellung der Produkte vorgesehenen Räume rechtzeitig auf seine Kosten herrichten.

2. Gefahrenübergang

2.1. Die Gefahr für Hardware geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von JW Software verlässt. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.
2.2. Alle Sendungen sind auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert. Wünscht der Kunde keine Transportversicherung, so hat er dieses rechtzeitig vor dem Versand der Ware mitzuteilen.
2.3. Transportschäden an der gelieferten Ware fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. Solche Schäden sind unverzüglich dem Frachtführer zu melden und JW Software mitzuteilen. Wird die Bescheinigung des Frachtführers nicht innerhalb 8 Tagen beschafft, sind Ersatzansprüche seitens des Kunden ausgeschlossen.
III. Bestimmungen für Software

1. Leistungsumfang

JW Software liefert Software in maschinenlesbarer Form auf Datenträgern mit verbaler Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung. Sogenannte Quellencodes werden nicht ausgeliefert. Kosten für Datenträger werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Nutzungsrechte für Anwendersoftware

2.1 JW Software räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die ihm überlassene Software (Standardsoftware und Individual-Software) auf der im Vertrag bezeichneten Hardware für die Dauer des Nutzungsrechts zu nutzen.
2.2 Der Kunde wird die Software Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich machen. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu eigenen Archiv- und Datensicherungszwecken zulässig. Kopien wird der Kunde mit der Kennnummer, den Eigentums-, Copyright- und anderen Vermerken, mit denen die Software versehen ist, kennzeichnen.
2.3 Eine weitergehende Verwendung, z. B., die Mehrfachnutzung, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von JW Software.
2.4 Das Nutzungsrecht für JW-eigene Software wird für die Dauer von 5 Jahren ab Auslieferung eingeräumt, sofern nicht eine anderweitige Nutzungsdauer ausdrücklich vereinbart ist.
2.5 Für Softwareprodukte von Dritten, die JW Software als Lizenznehmer liefert, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.

3. Gefahrenübergang
Softwareprodukte, die während des Versandes zum Kunden verloren gehen oder beschädigt werden, ersetzt JW Software kostenlos. Tritt der Verlust oder die Beschädigung nach Übergabe ein, leistet JW Software Ersatz gegen Kostenerstattung. Der Kunde wird eine Kopie der jeweils neuesten Programmversion gegen Beschädigung oder Verlust gesichert aufbewahren.

4. Gewährleistung
4.1 Bei Software stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche bei Mängeln zu, die nicht lediglich unwesentliche Abweichungen von der Organisations- bzw. Leistungsbeschreibung darstellen.
4.2 Der Kunde macht JW Software zur Mängelbeseitigung alle von ihm auf der Vertragsanlage benutzten, auch von Dritten stammenden Programme nebst Unterlagen zugänglich. JW Software kann über die vorgenannten Leistungen hinausgehende sowie wegen Programmänderungen notwendig werdende Arbeiten gesondert in Rechnung stellen.
4.3 JW Software ist berechtigt, die Produkte durch weiterentwickelte Programmversionen zu ersetzen, es sei denn, die Übernahme ist für den Kunden unzumutbar ist, z. B. weil die Installation eine erhebliche Veränderung der Hardware oder Software erfordern würde.
4.4 Erfolgt ein Austausch von Produkten auf Wunsch des Kunden, wird JW Software eine Installation im Rahmen des technisch oder wirtschaftlich Vertretbaren gegen Kostenerstattung vornehmen.

5. Nebenpflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, geeignetes Personal entsprechend den Empfehlungen von JW Software in die Programme einweisen und in deren Handhabung schulen zu lassen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben.

IV. Bestimmungen für Individualsoftware

1. Leistungsumfang

Bei der Erstellung von Individualsoftware handelt es um einen Werkvertrag zwischen dem Kunden und JW Software und umfasst:

  • Problemanalyse
  • Organisation/Systemplanung
  • Programmierung
  • Programmtest
  • Dokumentation
  • Einweisung in die Verwendung der Programme

2. Softwareänderungen

Für Änderungen und/oder Erweiterungen von Individualsoftware sowie für Adaptionen von Standardsoftware gelten die unter 1. genannten Bestimmungen entsprechend.